POLEN- KĘTRZYN

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Der Schüleraustausch zwischen dem AVG und dem Liceum Ogólnokszałcące findet seit 1991 statt und ist damit einer der ältesten Schüleraustausche zwischen einer deutschen und einer polnischen Schule. Er dient vor allem der Völkerverständigung und ist nicht an ein bestimmtes Fach gebunden.

Der Austausch richtet sich in erster Linie an Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10.

Der Schüleraustausch wird finanziell und ideell unterstützt einerseits durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk in Warschau (https://www.dpjw.org/ueber-das-dpjw/) und andererseits durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk Wesel-Kętrzyn e.V. Durch diese Unterstützung können die Kosten niedrig gehalten werden, sodass auch interessierte Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringeren finanziellen Mitteln am Austausch teilnehmen können.

Genauere Informationen zum Austausch und zum Verein finden Sie unten im Flyer.

Informationen zu Stiftungen:

  • In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr als 2.500 selbstständige, rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts.
    Seit Anfang 1996 wurden rund 1.500 Stiftungen errichtet. Bei den seit 1980 genehmigten bzw. anerkannten Stiftungen handelt es sich fast ausschließlich um steuerbegünstigte gemeinnützige Stiftungen.
  • Das erforderliche Gründungskapital beträgt 51000 Euro.
  • Das Stiftungskapital bleibt ungeschmälert erhalten, ausschließlich die Erträge fließen dem Stiftungszweck zu.

Gründung der Stiftung DPJW Wesel-Kętrzyn:

  • Die Mitgliederversammlung des DPJW Wesel- Kętrzyn e.V. hat am 02.05.2006  einstimmig den Vorstand gebeten, das Projekt einer Stiftungsgründung voranzutreiben.
    Dahinter stand  der Wunsch der Mitglieder, speziell den Schüleraustausch zwischen dem AVG in Wesel und dem Lyceum in Kętrzyn  dauerhaft finanziell abzusichern. Weitere Projekte zur Förderung des Jugendaustauschs sollten ebenfalls unterstützt werden.
  • Die Stiftung Deutsch-Polnisches Jugendwerk Wesel-Kętrzyn wurde am 8.Januar 2009 als selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet und gemäß §2 Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen am 10. Februar 2009  durch die Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt.

Gemeinnützigkeit:

  • Die Stiftung Deutsch-Polnisches Jugendwerk Wesel-Kętrzyn ist gemeinnützig und demnach berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen.
  • Zustiftungen  an :

Stiftung Deutsch-Polnisches Jugendwerk Wesel-Kętrzyn
IBAN: DE 98 3565 0000 3022 5750 58
Vermerk: Zustiftung zum Kapital

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